Das A&O auch im Startup Loft: Die gründliche Vorbereitung einer Existenzgründung – Schritt für Schritt in die Selbstständigkeit
Eine eigene Firma führen, endlich sein eigener Chef sein!

Viele träumen davon, doch nur wenige krempeln die Ärmel auf und lassen ihren Traum wahr werden. Doch bevor das Geschäft eröffnet werden kann und das erste Geld in der Kasse klingelt, sind einige Hürden zu überwinden. Wir haben die wichtigsten Schritte zur gründlichen Vorbereitung auf eine Existenzgründung zusammengestellt.

Geschäftsidee entwickeln & prüfen

Der Schritt in die Selbstständigkeit erfordert Mut, Beharrlichkeit und eine sehr hohe Leistungsbereitschaft. Damit der Traum von der eigenen Firma nicht zum Albtraum wird, sollte sich jeder angehende Existenzgründer genau überlegen, ob er sich den hohen Anforderungen, die in den kommenden Monaten und Jahren auf ihn zukommen werden, gewachsen fühlt. Lautet die Antwort ‚Ja‘, muss die Geschäftsidee auf den Prüfstand. Gibt es genügend Kunden, die dieses Produkt oder diesen Services brauchen? Welche Preise lassen sich erzielen? Um solche und andere wichtige Fragen zu klären, sind sorgfältige Analysen erforderlich.

Finanzierung klären

Fällt das Ergebnis der Marktanalyse zufriedenstellend aus, ist es Zeit, einen detaillierten Businessplan zu erstellen. Ein solcher Geschäftsplan muss beispielsweise der Agentur für Arbeit vorgelegt werden, wenn ein Existenzgründerzuschuss beantragt wird.

Braucht ein Existenzgründer einen Kredit, muss er ebenfalls einen soliden Businessplan vorlegen, um den Kreditgeber von der wirtschaftlichen Tragfähigkeit seiner Geschäftsidee zu überzeugen.

Aber auch Existenzgründer, die nicht auf finanzielle Unterstützung angewiesen sind, sollte unbedingt detailliert schriftlich festhalten, welche Maßnahmen sie im Einzelnen ergreifen wollen und welche Teilziele in welcher Frist erreicht werden sollen.

Hier gibt es Hilfe für Existenzgründer

Viele Kommunen haben Beratungsstellen für angehende Existenzgründer eingerichtet. Darüber hinaus bieten Behörden wie die Agenturen für Arbeit oder das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie professionelle Beratung, Qualifizierungsmaßnahmen oder auch finanzielle Förderprogramme an.

Eine gute Anlaufstelle für angehende Selbstständige sind ebenfalls die Industrie- und Handelskammern (IHK) beziehungsweise die Handwerkskammern, die für die Handwerksberufe zuständig sind.

Hier kann sich der Existenzgründer zusätzlich darüber informieren und Hilfe finden, ob für die beabsichtigte Tätigkeit spezielle Zertifikate oder Nachweise vorgelegt werden müssen, was für Fehler man bei der Rechnungsstellung nicht machen sollte oder wie ein richtiger Businessplan aussieht.

Anmeldung und Registrierung bei Behören

Der Tatendrang von Existenzgründern ist groß, doch ohne Formalitäten und Behördengänge geht es beim Start in die Selbstständigkeit leider nicht. Welche Behörden vor dem eigentlichen Start zu informieren sind, hängt unter anderem von der Art der Tätigkeit ab.

Für die meisten selbstständigen gewerblichen Tätigkeiten ist eine Gewerbeanmeldung erforderlich. Zuständig ist das Gewerbeamt der jeweiligen Gemeinde. Es wird eine Bearbeitungsgebühr von etwa 15 – 70 Euro fällig. Die Gebührenhöhe ist von Kommune zu Kommune unterschiedlich.

In vielen Städten kann die Gewerbeanmeldung bereits online erledigt werden. Bei Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit ist keine Gewerbeanmeldung erforderlich.

Finanzamt & Steuern

Wer als Selbstständiger tätig wird, braucht eine Steuernummer und ist dafür verantwortlich, dass er bei seiner geschäftlichen Tätigkeit nicht gegen die Steuergesetze verstößt und seinen Verpflichtungen gegenüber dem Finanzamt pünktlich nachkommt und eine Steuererklärung pünktlich abgibt.

Das gilt für jede Art der selbstständigen Tätigkeit, auch für Freiberufler und Künstler. Die Existenzgründung ist dem zuständigen Finanzamt anzuzeigen. Daraufhin bekommt der Existenzgründer eine Steuernummer. Außerdem schickt die Finanzbehörde den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ zu. Existenzgründer, die bei der Beantwortung der Fragen unsicher ist, sollten einen Steuerberater konsultieren.

Wichtige Fragen die im Vorfeld zu klären sind

– Sollte die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG in Anspruch genommen werden?
– Welche Nachteile hat der Existenzgründer, wenn er sich von der Umsatzsteuerpflicht befreien lässt?
– Was ist bei der Schätzung des zu erwartenden Umsatzes zu beachten?

Krankenversicherung für Selbstständige

Seit dem 1.1.2009 gilt in Deutschland die Allgemeine Krankenversicherungspflicht. Existenzgründer, die vor der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit als Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) pflichtversichert waren, können entweder als freiwilliges Mitglied in der GKV verbleiben oder eine private Krankenversicherung (PKV) abschließen. In der GKV wird der zu zahlende Beitrag von der Höhe der erzielten Einkünfte abhängig. In der PKV richtet sich die Beitragshöhe nach dem individuellen Risiko (Alter, Geschlecht, eventuelle Vorerkrankungen) und nach dem Umfang der Leistungen, die der Versicherte wünscht. Weitere Versicherungen, die jeder Existenzgründer abschließen sollte:
  • Haftpflichtversicherung (Privat- und Berufshaftpflicht)
  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Sachversicherungen zum Schutz des Eigentums (Schäden durch Feuer, Elementarereignisse, Einbruch …)
  • Altersvorsorge

Fazit

Vor den Erfolg haben die Götter den Schweiß gesetzt‘ – dieses alte Sprichwort gilt auch für Existenzgründer. Die ersten Schritte in die Selbstständigkeit erfordern eine gehörige Portion Mut und sind mitunter anstrengend.

Doch das Engagement lohnt sich. Wer unsere Tipps bei der gründlichen Vorbereitung der Existenzgründung beherzigt, kann als eigener Chef beziehungsweise als eigene Chefin durchstarten und seine tolle Geschäftsidee mit viel Kreativität und Power umsetzen.